Havarien sind plötzlich auftretende Mängel, deren
Beseitigung keinen Aufschub zulässt,
also Schäden,
Priorität hat stets die Sicherheit des Mieters und der Schutz der baulichen und technischen Anlagen.
Beseitigung keinen Aufschub zulässt,
also Schäden,
- von denen Gefahren für Leben und Gesundheit ausgehen oder
- die eine wesentliche Beeinträchtigung für den Betrieb aller heizungs-, sanitär- und elektrotechnischen Anlagen darstellen.
Priorität hat stets die Sicherheit des Mieters und der Schutz der baulichen und technischen Anlagen.